Meldung

E-SCOOTER VERANTWORTUNGSVOLL VERMIETEN: SENAT ANTWORTET AUF SCHRIFTLICHE ANFRAGE

In der Anfra­ge wur­den ver­schie­de­ne Fra­gen gestellt, die sich auf die Über­prü­fung des Alters und wei­te­rer Vor­aus­set­zun­gen der Mie­ten­den, die Über­prü­fung der Anwe­sen­heit vor Ort sowie die Infor­ma­ti­on der Mie­ten­den bezo­gen. Die Senats­ver­wal­tung führt in ihrer Ant­wort aus, dass Per­so­nen ab 14 Jah­ren ein Elek­tro­kleinst­fahr­zeug füh­ren dür­fen. Die der­zei­ti­gen Anbie­ter in Ber­lin set­zen jedoch ein Min­dest­al­ter von 18 Jah­ren für die Anmie­tung fest, wobei bei der Anmie­tung eine Alters­kon­trol­le durch­ge­führt wird. Das gewerb­li­che Anbie­ten von sta­ti­ons­un­ge­bun­de­nen geteil­ten Miet­flot­ten setzt eine stra­ßen­recht­li­chen Son­der­nut­zungs­er­laub­nis vor­aus. Hin­sicht­li­ch der Zustän­dig­keit für den Erlass von Auf­la­gen und Kon­trol­len sowie deren Über­prü­fung wird dar­auf ver­wie­sen, dass dies den bezirk­li­chen Ord­nungs­äm­tern und der Poli­zei Ber­lin obliegt.

Ein ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit E-Scoo­tern im Stra­ßen­ver­kehr ist uns wich­tig, gera­de Min­der­jäh­ri­ge sind häu­fig mit gelie­he­nen E-Scoo­tern unter­wegs, was ein Pro­blem dar­stellt. Hier sehen wir die Anbie­ter, aber auch die Ord­nungs­kräf­te noch stär­ker in der Pflicht. Im Zwei­fels­fall soll­ten auch här­te­re Stra­fen in Betracht gezo­gen wer­den. Wir wer­den die Ent­wick­lung daher wei­ter kri­ti­sch beglei­ten.

Die voll­stän­di­ge Ant­wort auf die schrift­li­che Anfra­ge fin­den Sie hier.

Herausgeber: Danny Freymark | 08.02.2024

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