Wir wandten uns an den Vermieter und baten um Klärung des Sachverhalts, da uns die einseitige Kostenübernahme nicht nachvollziehbar erschien. Nach Prüfung antwortete das Unternehmen, dass die Kosten für den Schlüsseldienst und die Reparatur des Türschlosses von dem Vermieter übernommen werden.
Wir freuen uns, dass wir der Mieterin helfen konnten. Sollten auch Sie vor Herausforderungen und Problemen stehen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir kümmern uns gerne darum!