Das bundesweite Bildungsproblem hat die CDU geführte Bundesregierung erkannt: Sie hat bereits das Aktionsprogramm ‚Aufholen nach Corona‹ für Kinder und Jugendliche auf den Weg gebracht. Für die Jahre 2021 und 2022 wurden den Ländern insgesamt 2 Milliarden Euro zugesagt. Diese Anstrengungen reichen jedoch nicht aus, um insbesondere die Lerndefizite der jüngeren Schülerinnen und Schüler auszugleichen.
In Ergänzung zum Bundesprogramm muss Berlin auch landesseitig finanzielle Mittel für Förderangebote zur Verfügung stellen. Vor allem Grundschülerinnen und –schüler, bei denen Lehrkräfte aufgrund von Unterrichts- und Prüfungsleistungen einen erheblichen Förderbedarf feststellen, müssen durch die Ausgabe von Bildungsgutscheinen weitere Unterstützung erhalten. Private Bildungsträger sollen mit eingebunden werden.
Ausgehend von bis zu 34.000 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern belaufen sich die Gesamtkosten des Nachhilfeprogramms auf einen Betrag von insgesamt 58 Millionen Euro. In Anbetracht der langfristigen Folgen, die Lern- und Bildungsrückstände für jeden einzelnen Betroffenen und für unsere Gesellschaft nach sich ziehen, sind die landesseitig erforderlichen finanziellen Aufwendungen jedoch nicht nur verhältnismäßig, sondern auch notwendig.«
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: Bildungsgutscheine für Grundschülerinnen und –schüler mit Lernrückständen