Feuerwehr gegen Radwege - Grundstückseigentümer müssen Verantwortung übernehmen

Feuerwehr gegen Radwege - Grundstückseigentümer müssen Verantwortung übernehmen
17.02.2025

Welche Maßnahmen können Grundstückseigentümer ergreifen um sicherzustellen, dass das Aufstellen von Feuerwehr-Drehleitern nicht durch Radwege, die zur städtischen Infrastruktur gehören, behindert wird?

Eine Schriftliche Anfrage zu diesem Thema stellten die Abgeordnetenhausmitglieder Danny Freymark und Martin Pätzold an den Senat. Auslöser war ein Konflikt in einem Bereich der Kantstraße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Den könnte es aber auch hier bei uns in Lichtenberg geben, wenn der Straßenraum neu aufgeteilt wird. Wegen eines Pop-up-Radwegs sind in der Kantstraße die Parkplätze zunächst in der Mitte angeordnet worden. Rechts davon verlief der Radweg, links die Spur für Autofahrer. Der Fahrstreifen für Autofahrer war aber nur 3,50 Meter breit, zu schmal, um hier im Notfall eine Rettungsleiter durch die Berliner Feuerwehr aufstellen zu lassen, da die Leiter beidseitig abgestützt werden muss. Die Berliner Feuerwehr fordert deshalb eine 5,50 Meter breite Aufstellfläche.

Damit die Situation hier dem Bauordnungsrecht entspricht, plante das zuständige Bezirksamt eine sukzessive Nutzungsuntersagung für alle Wohnungen oberhalb des dritten Obergeschosses. Das sorgte sowohl bei den Mietern der mehrgeschossigen Wohnhäuser als auch in der Landespolitik für Entsetzen. Inzwischen ist der Konflikt gelöst. Um bei einem Gebäudebrand eine Rettungsleiter aufstellen zu können, wurde die Aufteilung des Straßenraumes in der Kantstraße so verändert, dass die Berliner Feuerwehr jederzeit einen Brand bekämpfen und auch Menschen aus höheren Etagen retten kann. Darauf verständigten sich die Senatsverkehrsverwaltung und das zuständige Bezirksamt.

Auch wenn dieser Konflikt gelöst werden konnte, ist nicht auszuschließen, dass es auch an anderen Stellen der Stadt zu ähnlichen Problemen kommen kann, beispielsweise wenn neue Radwege hier bei uns in Lichtenberg angelegt, beziehungsweise gebaut werden. Deshalb wollten Danny Freymark und Martin Pätzold wissen, welche Maßnahmen unsere Grundstückseigentümer mit Blick auf die Ereignisse in der Kantstraße ergreifen können. Die Antwort dazu kam aus der für baurechtliche Fragen zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Darin heißt es: „Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass ihre baulichen Anlagen den Anforderungen des Brandschutzes dauerhaft genügen.“ Nach der Rechtsprechung folge aus dieser Verpflichtung aber kein Recht darauf, dass sich die Umgebungssituation nicht verändern darf, um das Anleitern dauerhaft zu ermöglichen.

Das heißt, dass Grundstückseigentümer den Brandschutz und damit auch das Aufstellen einer Rettungsleiter durch die Feuerwehr sicherstellen müssen, selbst dann, wenn es Veränderungen im öffentlichen Straßenland gibt. Dafür gebe es mehrere Möglichkeiten, informiert die Senatsverwaltung. Es könne beispielsweise eine weitere (Außen-)Treppe als Rettungsweg zu oberen Etagen angelegt werden. Alternativ könne der Grundstückseigentümer auch eine entsprechende Fläche für die Feuerwehr zum Aufstellen einer Rettungsleiter auf seinem Grundstück bereitstellen, soweit das möglich ist.

Weil ein großer Teil der mehrgeschossigen Wohngebäude in Lichtenberg von unseren landeseigenen Wohnungsunternehmen verwaltet wird, wollten Danny Freymark und Martin Pätzold außerdem erfahren, welche konkreten Maßnahmen von diesen in solchen oder ähnlichen Fällen bereits umgesetzt wurden, beziehungsweise geplant werden. Nach Rücksprache mit unseren Wohnungsunternehmen teilt die Senatsverwaltung mit: Ähnliche Einschränkungen von Sicherheitsmaßnahmen für Gebäude durch städtische Infrastruktur, beispielsweise Radwege, wie in der Kantstraße sind den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in ihrem Bestand aktuell nicht bekannt.

Zur vollständigen schriftlichen Anfrage gelangen Sie hier.