Mit Videotechnik gegen illegale Müll-Hotspots

Mit Videotechnik gegen illegale Müll-Hotspots
13.01.2025

Sie sind ein Ärgernis für viele Berlinerinnen und Berliner: Illegale Müllablagerungen. Durchgesessene Sessel, zerfledderte Matratzen, defekte Kühlschränke und ähnlicher Sperrmüll, aber auch Beutel mit Hausmüll findet man immer wieder am Rand von Straßen, in Grünanlagen oder auf Stadtplätzen. Manchen scheint offenbar der Weg zum nächsten Recyclinghof der BSR zu weit. Doch wie lässt sich solche illegale Müllentsorgung verhindern? Die Stadt Ludwigshafen hat ein Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen gestartet. Wäre solch ein Projekt auch etwas für Berlin? Was hält der Senat davon? Das wollten die Abgeordnetenhausmitglieder Danny Freymark und Martin Pätzold per Schriftlicher Anfrage vom Senat wissen.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erklärt dazu, dass die Stadt Ludwigshafen auf Grundlage des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz „am 15. August 2024 ein zeitlich begrenztes Projekt zum punktuellen Einsatz einer mobilen Videoüberwachung von vier ausgewählten Hotspots im Innenstadtbereich“ gestartet hat. Das zeitlich und örtlich stark begrenzte Projekt werde seitens des Berliner Senats mit Interesse verfolgt, weil es sich um die erste Videoüberwachung gegen illegale Ablagerungen in Deutschland handelt. Deshalb stehe die zuständige Senatsverwaltung im Austausch mit den Projektverantwortlichen in Ludwigshafen.
Die Dauer der Pilotphase in Ludwigshafen wurde auf sechs Monate festgelegt. Noch gibt es keine Erkenntnisse zu ersten Projektergebnissen. Aber es wird sukzessive beobachtet, ob es Verhaltensveränderungen gibt. Natürlich wird auch eine Statistik darüber geführt, wer die illegale Müllentsorgung verursacht und welche Verfahren gegen Verursacher eingeleitet werden.

Lässt sich solch ein Projekt nicht auch in Berlin umsetzen? möchten Danny Freymark und Martin Pätzold wissen. Was wären die Voraussetzungen dafür? Welche datenschutzrechtlichen Bedenken gibt es, und wie ließen sich diese ausräumen? Im Berliner Landesrecht besteht im Datenschutzgesetz eine mit dem Landesdatenschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz vergleichbare Regelung zur Videoüberwachung, informiert die Senatsumweltverwaltung. Sie erklärt: „Nach diesen Bestimmungen kommt es aufgrund des mit der Überwachung verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen insbesondere auf die Erforderlichkeit dieser Maßnahme an.“

Das bedeutet, dass zunächst geprüft werden muss, ob es andere effektive Maßnahmen gibt, mit denen illegale Müllentsorgungen an den Hotspots zu verhindern sind, die aber weniger stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. Das könnten beispielsweise eine bessere Beleuchtung der betreffenden Hotspots, stärkere Kontrollen, die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes oder unter Umständen auch die Installation einer Kamera-Attrappe zur Abschreckung sein. „Nur wenn alternative Maßnahmen alleine nicht erfolgversprechend sind, ist eine Videoüberwachung, gegebenenfalls als ergänzende Maßnahme beziehungsweise in Kombination mit weiteren Maßnahmen, zulässig“, heißt es aus der Senatsverwaltung. „Daher sollte eine Videoüberwachung stets in ein ganzheitliches Sicherheitskonzept eingebunden sein.“
In Ludwigshafen wurden nach den Vorgaben des dortigen Landesdatenschutzbeauftragten bestimmte Bereiche des Kamerabildes geschwärzt und verpixelt. Des Weiteren wurden Speicherfristen festgelegt. Zudem wurde begleitend zum Einsatz der Videotechnik eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen eingeleitet. Unter anderem wurde eine wie Abfall- und Umweltberatungen organisiert. Außerdem ist die behördenübergreifende Kontrolltätigkeit personell verstärkt und ausgeweitet worden.

In Berlin ist der Senatsumweltverwaltung bisher noch kein ähnliches Projekt bekannt, in dem Hotsports der illegalen Müllentsorgung mit Videotechnik überwacht werden. „Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wird Erfahrungen in anderen Städten erfragen und je nach Ergebnis prüfen, ob ein Pilotprojekt in Berlin umgesetzt werden kann“, erfahren Danny Freymark und Martin Pätzold vom Senat. „Dabei wird sie sich mit der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eng abstimmen.“

Nähere Informationen zum Pilotprojekt in Ludwigshafen finden sich auf der Webseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz: https://www.datenschutz.rlp.de/service/aktuelles/detail/ludwigshafener-pilotprojekt-mobile-videoueberwachung sowie im Internetportal der Stadtverwaltung Ludwigshafen auf https://ludwigshafen.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/startschuss-fuer-pilotprojekt-zur-mobilen-videoueberwachung-gegen-illegale-muellablagerungen.

Die vollständige schriftliche Anfrage finden Sie hier.