
»Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Es ist erforderlich, eine integrierte Wasserpolitik in der Gemeinschaft zu entwickeln. Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Der besondere Reiz dieser Richtlinie liegt in der konsequenten Umsetzung einer ganzheitlichen Betrachtung der Gewässer, vor allem aus ökologischer Sicht. Gleichzeitig regelt sie aber auch spezifische Tatbestände.« Daher haben wir in der vorliegenden Schriftlichen Anfrage einmal genau nachgefragt, wie es mit der Umsetzung in Berlin aussieht.
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 26. Februar 2021 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. März 2021) zum Thema: Umsetzungsstand EG-Wasserrahmenrichtlinie in Berlin und Antwort vom 15. März 2021 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2021)
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