28. Februar 2024 | Ein Bürger hatte einen Wohngeldantrag bei der örtlichen Wohngeldstelle eingereicht, in der Hoffnung, finanzielle Unterstützung für seine Mietkosten zu erhalten. Nach Wochen des Wartens und ausbleibender Rückmeldung entschied er sich, bei der Wohngeldstelle nachzufragen, was mit seinem Antrag geschehen sei. Zu seiner Überraschung erklärte ihm die Mitarbeiterin am Telefon, dass sie keinen Antrag von ihm erhalten hätten, und empfahl ihm, einen neuen Antrag einzureichen.
Für den Herren bedeutete dies nicht nur eine weitere Verzögerung, sondern auch den Verlust eines Zahlungszeitraums von drei Monaten, in denen er dringend auf die finanzielle Unterstützung angewiesen war. Frustriert und besorgt über seine finanzielle Lage wandte er sich an das Bürgerbüro.
Wir nahmen Kontakt mit der Wohngeldstelle auf, um den Verbleib seines ursprünglichen Antrags zu klären. Nach mehreren Nachfragen wurde schließlich festgestellt, dass ein Fehler seitens der Wohngeldstelle vorlag: Der Antrag war tatsächlich eingegangen, jedoch versehentlich verloren gegangen.
Dem Bürger wurde vor diesem Hintergrund das ihm zustehende Wohngeld rückwirkend für die verlorenen drei Monate ausgezahlt. Diese Erfolgsgeschichte unterstreicht die Bedeutung und Notwendigkeit, eine starke Stimme für diejenigen zu sein, die sich in schwierigen Situationen befinden. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger die Unterstützung und Hilfe erhalten, die sie benötigen, und kämpfen gegen bürokratische Hürden und Missverständnisse, um sicherzustellen, dass gerechte Lösungen gefunden werden.
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