Erfolgsgeschichte: Bürger erhält rückwirkend Wohngeld

Erfolgsgeschichte: Bürger erhält rückwirkend Wohngeld

 

 

 

28. Februar 2024 | Ein Bür­ger hat­te einen Wohn­geld­an­trag bei der ört­li­chen Wohn­geld­stel­le ein­ge­reicht, in der Hoff­nung, finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für sei­ne Miet­kos­ten zu erhal­ten. Nach Wochen des War­tens und aus­blei­ben­der Rück­mel­dung ent­schied er sich, bei der Wohn­geld­stel­le nach­zu­fra­gen, was mit sei­nem Antrag gesche­hen sei. Zu sei­ner Über­ra­schung erklär­te ihm die Mit­ar­bei­te­rin am Tele­fon, dass sie kei­nen Antrag von ihm erhal­ten hät­ten, und emp­fahl ihm, einen neu­en Antrag ein­zu­rei­chen.

Für den Her­ren bedeu­te­te dies nicht nur eine wei­te­re Ver­zö­ge­rung, son­dern auch den Ver­lust eines Zah­lungs­zeit­raums von drei Mona­ten, in denen er drin­gend auf die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung ange­wie­sen war. Frus­triert und besorgt über sei­ne finan­zi­el­le Lage wand­te er sich an das Bür­ger­bü­ro.

Wir nah­men Kon­takt mit der Wohn­geld­stel­le auf, um den Ver­bleib sei­nes ursprüng­li­chen Antrags zu klä­ren. Nach meh­re­ren Nach­fra­gen wur­de schließ­li­ch fest­ge­stellt, dass ein Feh­ler sei­tens der Wohn­geld­stel­le vor­lag: Der Antrag war tat­säch­li­ch ein­ge­gan­gen, jedoch ver­se­hent­li­ch ver­lo­ren gegan­gen.

Dem Bür­ger wur­de vor die­sem Hin­ter­grund das ihm zuste­hen­de Wohn­geld rück­wir­kend für die ver­lo­re­nen drei Mona­te aus­ge­zahlt. Die­se Erfolgs­ge­schich­te unter­streicht die Bedeu­tung und Not­wen­dig­keit, eine star­ke Stim­me für die­je­ni­gen zu sein, die sich in schwie­ri­gen Situa­tio­nen befin­den. Wir set­zen uns wei­ter­hin dafür ein, dass die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Unter­stüt­zung und Hil­fe erhal­ten, die sie benö­ti­gen, und kämp­fen gegen büro­kra­ti­sche Hür­den und Miss­ver­ständ­nis­se, um sicher­zu­stel­len, dass gerech­te Lösun­gen gefun­den wer­den.