Abgeordnetenhaus

Abgeordnetenhaus

Was sind meine Aufgaben im Abgeordnetenhaus?

Gesetzgebung

Gesetzesvorschläge einbringen, an der Debatte über Gesetzesvorlagen teilnehmen und über Gesetzesänderungen abstimmen

Kontrolle der Regierung

Überwachung der Regierungstätigkeit, Fragen an Regierungsmitglieder stellen und falls nötig Untersuchungsausschüsse einsetzen, um bestimmte Angelegenheiten zu klären.

Kontrolle des Haushalts

Als Abgeordneter bin ich mitverantwortlich für die Genehmigung des Haushaltsplans und die Überwachung der öffentlichen Ausgaben.

Ausschussarbeit

Arbeit in verschiedenen Ausschüssen, die spezifische Politikbereiche behandeln, und so zur Ausarbeitung von Politikvorschlägen und -entscheidungen beizutragen.

Der Petitionsausschuss

Was mache ich im Petitionsausschuss?

Der Petitionsausschuss ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der politischen Entscheidungsfindung.
Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die eingereichten Petitionen zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den formalen Anforderungen entsprechen und relevant sind. In öffentlichen Sitzungen hören wir die Anliegen der Petenten an, diskutieren sie und erarbeiten Empfehlungen oder Stellungnahmen, die dem Plenum des Parlaments zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
Nach gründlicher Prüfung und Diskussion erarbeiten wir Empfehlungen oder Stellungnahmen zu den Petitionen. Diese werden dann dem Plenum des Parlaments zur weiteren Beratung und Entscheidung vorgelegt. In einigen Fällen können unsere Empfehlungen auch direkt zu konkreten politischen Maßnahmen führen.

Wieso  ist der Petitionsausschuss so wichtig?

Die Arbeit im Petitionsausschuss ist von großer Bedeutung für die Demokratie, da sie den Bürgerinnen und Bürgern eine direkte Möglichkeit bietet, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen und Missstände anzusprechen. Durch die Öffentlichkeit unserer Sitzungen und die transparente Behandlung der Petitionen tragen wir zur Stärkung des Vertrauens in die demokratischen Institutionen bei.
Unsere Arbeit ist von entscheidender Bedeutung für die Demokratie, da wir den Bürgerinnen und Bürgern eine direkte Möglichkeit bieten, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen und Missstände anzusprechen.

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz des Abgeordnetenhauses von Berlin ist zuständig für die Beratung und Behandlung von Themen und Gesetzesvorhaben, die den Umwelt- und Klimaschutz betreffen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem

  1. Gesetzgebung: Der Ausschuss prüft und berät umwelt- und klimaschutzrelevante Gesetzentwürfe, bevor diese dem Plenum des Abgeordnetenhauses zur Abstimmung vorgelegt werden.
  2. Kontrolle der Exekutive: Der Ausschuss kontrolliert die Arbeit des Berliner Senats auf dem Gebiet des Umwelt- und Klimaschutzes. Er prüft, ob die Regierung ihre Aufgaben im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes ordnungsgemäß erfüllt.
  3. Beratung und Anhörungen: Der Ausschuss führt Anhörungen durch, in denen Experten, Interessengruppen und Bürger ihre Meinung zu bestimmten Umwelt- und Klimaschutzfragen äußern können. Diese Anhörungen dienen dazu, fundierte Entscheidungen zu treffen.
  4. Beratung und Empfehlung: Der Ausschuss berät die Regierung und gibt Empfehlungen zu umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen. Dazu gehört auch die Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen.
  5. Öffentlichkeitsarbeit: Der Ausschuss informiert die Öffentlichkeit über wichtige Entwicklungen und Entscheidungen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes. Dies geschieht häufig durch Pressemitteilungen, Berichte und öffentliche Veranstaltungen.
  6. Koordinierung und Kooperation: Der Ausschuss arbeitet mit anderen Ausschüssen und Institutionen zusammen, um eine umfassende und kohärente Umwelt- und Klimaschutzpolitik zu gewährleisten.

Die Arbeit des Ausschusses ist daher entscheidend, um eine nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung der Stadt Berlin zu fördern und den Klimaschutz voranzutreiben.