22. März 2024 | Kürzlich wandte sich eine Bürgerin mit einem dringenden Problem an uns. Sie ist Mieterin einer großen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft und ihr Türschloss war plötzlich defekt. Sie saß mit ihren Kindern und ihrer Mutter in ihrer Wohnung fest. Auf Anraten des mobilen Hausmeisters rief die Mieterin den Schlüsselnotdienst, der das Problem mit einigem Aufwand auch lösen konnte. Doch dann kam das böse Erwachen: Die Mieterin sollte für alle Kosten aufkommen.
Wir wandten uns an den Vermieter und baten um Klärung des Sachverhalts, da uns die einseitige Kostenübernahme nicht nachvollziehbar erschien. Nach Prüfung antwortete das Unternehmen, dass die Kosten für den Schlüsseldienst und die Reparatur des Türschlosses von dem Vermieter übernommen werden.
Wir freuen uns, dass wir der Mieterin helfen konnten. Sollten auch Sie vor Herausforderungen und Problemen stehen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir kümmern uns gerne darum!
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