15. Mai 2023 | Berlin verfügt über eines der besten Nahverkehrsnetze Europas. Doch wie steht es um die Sicherheit an den Berliner Bahnhöfen? Diese Frage habe ich dem Berliner Senat gestellt und möchte nun die Antworten mit Ihnen teilen.
Während die Berliner U-Bahn, betrieben von der BVG, auf ihren Bahnhöfen Notrufsäulen als Standardausstattung besitzt, verweist die Berliner S-Bahn, betrieben von der DB, auf eine nicht zeitgemäße Sicherheitsarchitektur. Keiner der Berliner S-Bahnhöfe verfügt über Notrufsäulen, da diese aus Sicht der Betreiber nicht mehr zeitgemäß sind. Stattdessen sollen Notrufe über Mobiltelefone abgesetzt werden.
Der Berliner Senat sieht auch bei der BVG keinen Handlungsbedarf, eine stärkere Ausstattung mit Notrufsäulen zu implementieren. Alle U-Bahnhöfe sind mindestens mit zwei, teils sogar mehr Notrufsäulen ausgestattet. Bei der S-Bahn hingegen liegt die Zuständigkeit beim Bund als Eisenbahninfrastruktureigentümer. Es wird erwartet, dass entsprechende Standards eingeführt werden.
Als Alternative sieht der Senat die Möglichkeit einer App oder ähnlicher Konzepte. Auch Videoüberwachung wird diesbezüglich mehrheitlich positiv bewertet. Die U-Bahnhöfe sind vollständig mit Videotechnik ausgestattet. Hier sieht die Berliner S-Bahn keinen Bedarf, da die Zuständigkeit bei der Bundespolizei liegt. Derzeit sind 22 Bahnhöfe mit Videotechnik ausgestattet, weitere 7 sind in Planung.
Eine Herausforderung bei der Betrachtung der Sicherheitslage an Berliner Bahnhöfen sind die aufgeschlüsselten Straftaten. Polizei Berlin und Bundespolizei haben eigene Kriminalitätsstatistiken, eigene Zählweisen und Kriterien. Auch die Zuständigkeiten und Prioritäten zwischen S-Bahn und U-Bahn sind vielschichtig. Dennoch ist es wichtig, für Transparenz zu sorgen und die Sicherheit auf Berlins Schienen zu gewährleisten – nicht nur in Hohenschönhausen, sondern darüber hinaus.
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